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myhelp:againstpaypal

Quelle: Golem Forum

PayPal ist immer noch eine Bank in Luxemburg. Für die EU gibt es zwei zuständige Stellen, an die ihr euch als Verbraucher wenden könnt:

Die wichtigste: Die CSSF, die Aufsichtskommission des Finanzsektors (Commission de Surveillance du Secteur Financier) ist die Finanzaufsicht in Luxemburg. Wir wenden uns vorzugsweise an diese.

Hilft nur bei Privatkonten: - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland* c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Bahnhofsplatz 3D-77694 Kehl

Die CSSF ist sozusagen die “BaFin” für Luxemburg. PayPal ist in Luxemburg angemeldet und die CSSF ist daher für die Überwachung von PayPal zuständig. Die CSSF bietet ein Beschwerdeverfahren an, um außergerichtliche Streitbeilegung zu erwirken.

Schritt 1: Die CSSF verlangt, dass man, vor offizieller Beschwerde, versucht, PayPal zu kontaktieren um eine Lösung zu bekommen. Meist bringt es nichts und PayPal antwortet auch nicht, aber wenn sie antworten dann meist nicht zufriedenstellend.

Nun also was ihr tun müsst:

— Schreibt eine E-Mail an CRC@paypal.com mit dem Betreff: “Beschwerde an Timothy Minall, PayPal — Grund: XYZ” Erklärung: T. Minall ist der Risk-Manager für PayPal Europe bzw. ein CEO von PayPal Europe SARL.

— in der E-Mail (die ihr höflich aber fordernd formuliert), schreibt ihr, dass ihr Zugang zu eurem Geld wollt und innerhalb 30 Tagen dies erfolgen muss (Fristsetzung). Passiert das nicht, werdet ihr diesen Fall an die CSSF weiterleiten.

Schritt 2: Innerhalb 30 Tagen (PayPal lässt sich hier viel, viel Zeit — warum wohl) meldet sich jemand von der Abteilung “Executive Escalations”. Das ist die Abteilung, die PayPal extra für Stress eingerichtet hat. Eine schriftliche Bestätigung erhaltet ihr schon innerhalb 3-5 Tagen.

Ihr als Kunde solltet diese gar nicht kennen (Aussage eines Kundenservice Mitarbeiters) — diese ist eigentlich nur für Polizei, Anwälte und/oder Behörden gedacht. Auch Gerichtsbriefe gehen an diese Abteilung.

Diese Executive Escalations schickt euch dann eine endgültige, offizielle Stellungnahme. Diese ist auf sehr rechtssicherem Deutsch verfasst — all die Texte die ihr hier lesen werdet, sind zu 99.99% vorgefertigt und anwaltlich vorgeprüft.

Achja: An diese E-Mail (CRC@paypal.com) könnt ihr auch Datenschutz-Fragen senden oder Löschungen eurer Daten fordern.

Mit dieser offiziellen Stellungnahme erhaltet ihr auch Zugang zu eurem Geld (allerdings nicht immer… “Überraschung”) — wenn PayPal euch den Vogel zeigt, geht es jetzt für euch mit Schritt 3 weiter.

Schritt 3: Der offizielle Beschwerde-Antrag gegen PayPal Habt ihr euer Geld nicht erhalten, werdet ihr nun eine offizielle Beschwerde einreichen. Dafür geht ihr zur CSSF.

Die Beschwerde kann entweder:

— mittels des Online Beschwerdeformulars eingereicht werden, zu welchem sämtliche sachdienlichen Anlagen beigefügt werden können, oder durch Einreichung des ausgefüllten Beschwerdeformulars (PDF): — per Post (per einfachem Brief, Versand eines Einschreibens ist nicht erforderlich ) an folgende Adresse: Commission de Surveillance du Secteur Financier Département Juridique CC 283, route d’Arlon L-2991 Luxembourg — oder per Fax an folgende Nummer : (00352) 26 25 1-2601 — oder per E-mail an folgende Email-Adresse: reclamation@cssf.lu.

Das Verfahren erfolgt unentgeltlich.

Jede Partei muss ihre eigenen Kosten tragen (u.A. Anwaltskosten — Anwalt ist hier aber keine Pflicht, keine Sorge!).

Nach Beschwerde wird die CSSF dann erneut von PayPal Stellungnahme einfordern, und klärt das ganze Verfahren dann rechtlich (zwar außergerichtlich, aber PayPal MUSS hier handeln) .

Jeglicher weiterer Kontakt wird dann auch über die CSSF geklärt.

myhelp/againstpaypal.txt · Last modified: by ulrich